Stiftungs-Award CIVITAS

Voraussetzungen

Thematisch werden keine Einschränkungen vorgegeben. Die Höhe der eingesetzten Mittel ist nicht ausschlaggebend. Der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein. Eingereicht werden können neben

  • bereits abgeschlossenen Projekten, deren Wirkung sich inzwischen gezeigt hat auch
  • aktuelle Vorhaben, deren Erfolg sich schon jetzt abzeichnet sowie
  • Maßnahmen, die sich aufgrund des Anfangserfolges in einer verlängerten Phase befinden.

Eingereicht werden können auch Teilprojekte größerer Vorhaben, die einen ganz besonderen Aspekt berücksichtigen. Gemeinschaftsprojekte oder gemeinsam geförderte Projekte sind möglich, der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein.

Bewertungskriterien

Ausschlaggebend für die Beurteilung durch die Jury werden folgende Kriterien sein:

  • Innovation und Kreativität
  • Modellhaftigkeit und Vorbildcharakter – Übertragbarkeit auf andere Regionen
  • Gesellschaftliche Wirkung - Deckung eines besonderen Bedarfs in der Region 
  • Nachhaltigkeit im Sinne von langfristiger Wirksamkeit
  • Eigenanteil bzw. Engagement des Instituts / der Mitarbeiter:innen über eine rein finanzielle Unterstützung hinaus.

Die Höhe der Fördersumme stellt für sich allein genommen kein relevantes Bewertungskriterium dar.

Einreichung, Publikums-Voting und Verleihung

Die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen ist bis zu dem im Informationsschreiben festgesetzten Termin jeden Jahres über die interne Projektplattform möglich.

Nach der Jurysitzung werden die ausgewählten acht Finalisten auf der Projektplattform präsentiert, wo jedes Institut im Rahmen des Publikums-Voting die Möglichkeit zur Stimmabgabe hat.  

Die Prämierung der Preisträger des CIVITAS-Awards erfolgt im Rahmen der jährlich stattfindenden Fachtagung für AVS und Sparkassenstiftungen.

Die Einreichung für Projekte kann ausschließlich durch Sparkassenstiftungen, Anteilsverwaltungssparkassen oder Sparkassen, die Projekte aus Mitteln ihrer Widmungsrücklage finanzieren, erfolgen.