Stiftungs-Award CIVITAS

Ziel und Ausrichtung

Die österreichischen Sparkassenstiftungen fördern zahlreiche kleinere und kleine Projekte in ihrer Region, die trotz ihres geringen Mitteleinsatzes eine große Wirkung entfalten. Da die stiftungsähnlichen Anteilsverwaltungssparkassen sich ebenfalls für die Realisierung von zivilgesellschaftlichen Projekten engagieren, können sie auch Projekte für den Stiftungs-Award einreichen. In diesem Zusammenhang können daher nur zivilgesellschaftliche Projekte für den CIVITAS-Award eingereicht werden, die von Sparkassenstiftungen bzw. Anteilsverwaltungssparkassen unterstützt werden.

Diesen Projekten möchte der Sparkassenstiftungs-Award „CIVITAS“ im Rahmen des vorliegenden Wettbewerbs besonderes Augenmerk schenken. Der Preis soll zeigen, dass auch mit vergleichsweise geringem Fördermitteleinsatz besondere und hervorragende Projekte unterstützt oder selbst durchgeführt werden können.

Voraussetzungen

Thematisch werden keine Einschränkungen vorgegeben. Die Höhe der eingesetzten Mittel ist nicht ausschlaggebend. Der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein. Eingereicht werden können neben

  • bereits abgeschlossenen Projekten, deren Wirkung sich inzwischen gezeigt hat auch
  • aktuelle Vorhaben, deren Erfolg sich schon jetzt abzeichnet sowie
  • Maßnahmen, die sich aufgrund des Anfangserfolges in einer verlängerten Phase befinden.

Eingereicht werden können auch Teilprojekte größerer Vorhaben, die einen ganz besonderen Aspekt berücksichtigen. Gemeinschaftsprojekte oder gemeinsam geförderte Projekte sind möglich, der Anteil des eigenen Engagements sollte jedoch auch hier deutlich erkennbar sein.

Bewertungskriterien

Ausschlaggebend für die Beurteilung durch die Jury werden folgende Kriterien sein:

  • Innovation und Kreativität
  • Modellhaftigkeit und Vorbildcharakter – Übertragbarkeit auf andere Regionen
  • Gesellschaftliche Wirkung - Deckung eines besonderen Bedarfs in der Region 
  • Nachhaltigkeit im Sinne von langfristiger Wirksamkeit
  • Eigenanteil bzw. Engagement des Instituts / der Mitarbeiter:innen über eine rein finanzielle Unterstützung hinaus.

Die Höhe der Fördersumme stellt für sich allein genommen kein relevantes Bewertungskriterium dar.

Einreichung und Verleihung

Die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen ist bis zu dem im Informationsschreiben festgesetzten Termin jeden Jahres über die interne Projektplattform möglich. Im Rahmen der Einreichung muss das Projekt einer der drei Kategorien (Bildung, Gesellschaft & Soziales, Umwelt) zugeordnet werden. Ausschlaggebend für die Zuordnung sollte der überwiegende Projektfokus sein. 

Nach der Jurysitzung werden die ausgewählten neun Finalisten (drei je Kategorie) auf der Projektplattform vorgestellt.  
Im Rahmen der jährlich stattfindenden Fachtagung für die AVS und die Sparkassenstiftungen findet die CIVITAS-Verleihung statt. Hier werden die Projekte der Finalisten anhand kurzer Videos (Handyvideos) präsentiert, die in den jeweiligen Häusern selbst produziert wurden.

Die Sieger jeder Kategorie erhalten im Nachgang ein professionell erstelltes Video, das das Gemeinwohlengagement der AVS/Stiftung/Sparkasse beleuchtet und für interne, wie externe Kommunikationszwecke eingesetzt werden kann.

Die Einreichung für Projekte kann ausschließlich durch Sparkassenstiftungen, Anteilsverwaltungssparkassen oder Sparkassen, die Projekte aus Mitteln ihrer Widmungsrücklage finanzieren, erfolgen.