

Elternteilzeit
Die Richtlinie über die Elternzeit bei der Wiener Neustädter Sparkasse hat zum Ziel, KarenzrückkehrerInnen zu einem möglicht hohen Arbeitszeitfaktor zu ermutigen. Es handelt sich hierbei um ein Sondermodell für maximal drei Jahre nach der gesetzlichen Elternteilzeit.
Voraussetzung dafür sind mindestens 3,5 Berufsjahre bei der Sparkasse, eine Teilzeit von mindestens 80 Prozent verteilt auf vier Tage und die Befürwortung der Führungskraft.