Österreichischer Sparkassenverband fordert KESt-Befreiung für Zuwendungen an Schulen
- 35 Millionen Euro mehr für Bildungsprojekte - Eine Studie des Verbandes für gemeinnütziges Stiften zeigt massives Spendenpotential bei Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Bildung

V.l.n.r.: Karin Haselböck (Ashoka), Franz Karl Prüller (ERSTE Stiftung), Samira Rauter (People Share Privatstiftung), Walter Emberger (Teach for Austria), Ruth Williams, Generalsekretärin Verband Gemeinnütziges Stiften, Peter Merhar (REWE International AG) fordern mehr Investitionen in Bildung. ©si.ma.pix
Der Verband für gemeinnütziges Stiften (VgS) zeigt in einer jüngst präsentierten Studie, dass 35 Millionen Euro jährlich mehr für Bildungsprojekte ausgeschüttet werden könnten. Voraussetzung: Die Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf Bildung und damit Chancengleichheit mit anderen spendenbegünstigten Zwecken. Um Österreich zukunftsfit zu machen, braucht es aber mehr Investitionen in Bildung. Derzeit wird das Engagement von Stiftungen durch die fehlende Spendenbegünstigung massiv behindert und sogar besteuert.
Gemeinnützige Stiftungen und philanthropische Akteure könnten künftig einen wesentlich wichtigeren Beitrag für Bildungsprojekte leisten. Bereits heute engagieren sich rund ein Drittel aller Stiftungen für in- und ausländische Projekte in diesem Bereich. Dabei werden sie aber durch die derzeit fehlende Spendenabsetzbarkeit für Bildung behindert. So müssen Privatstiftungen bei der Förderung von Bildungsprojekten in Österreich weiterhin Kapitalertragssteuer abführen. In den meisten europäischen Ländern, wie z.B. Deutschland, Italien oder der Schweiz, ist das nicht der Fall: hier sind Bildungsspenden steuerbegünstigt. Eine steuerliche Begünstigung würde mehr Spenden und Stiftungszuwendungen mobilisieren und damit positive Auswirkungen auf das Bildungssystem haben. EcoAustria rechnet in einer aktuellen Studie im Auftrag des VgS mit rund 35 Mio. Euro an zusätzlichen Spenden und Stiftungszuwendungen jährlich. Diesen würden lediglich Kosten von 10-15 Mio. Euro gegenüberstehen. Zusätzlich würden soziale und gesamtwirtschaftlich wünschenswerte Effekte, wie z.B. geringere Arbeitslosigkeit oder bessere Qualifikationen, diese Kosten langfristig mehr als kompensieren.
Der Verband für gemeinnütziges Stiften fordert daher eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit und somit eine Kapitalertragsteuer-Befreiung für Bildung. Die Studie „Fiskalische Effekte von Maßnahmen zur Förderung von Gemeinnützigkeit“ von EcoAustria untermauert diese Forderungen eindeutig.
Mag.a Katharina Turnauer, Präsidentin des Verbandes für gemeinnütziges Stiften, zu den Ergebnissen der Studie:
„Gerade im Bildungsbereich ist jeder Euro, den wir heute investieren, ein Gewinn für die Zukunft. Deshalb ist es mir ein Herzensanliegen, dass die Vorschläge, die in der Studie erarbeitet wurden, als Gesamtpaket auch umgesetzt werden. Dafür werden wir uns als Verband für gemeinnütziges Stiften weiterhin einsetzen. Im Austausch über gute und machbare Lösungen für soziale Herausforderungen sind Stiftungen wichtige Akteure. Ich bin mir sicher, dass eine Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit für Bildung weiteres wertvolles Engagement für diesen Bereich ermöglichen wird. Bildung soll weiterhin Verantwortung des Staates bleiben. Gleichzeitig können Stiftungen hier in Kooperation wertvolle Impulse setzen und dazu beitragen bestehende Lücken zu schließen.“
Mag. Franz Portisch, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes, berichtet aus der Praxis:
„Wollen unsere Sparkassenstiftungen beispielsweise vier Computer spenden, erhält eine Universität in Österreich alle vier. Auch eine Schule in Nachbarländern wie Ungarn oder Slowenien würde vier erhalten. Nur Schulen in Österreich erhalten um den gleichen Geldbetrag nur drei Computer. Warum? Weil Zuwendungen an Schulen aller Art in Österreich mit einer KESt-Pflicht von 25 Prozent besteuert sind. Dies ist für uns sachlich nicht nachvollziehbar und verhindert viele Zuwendungen an Volksschulen, AHS, NMS oder Berufsschulen. Der Sparkassenverband fordert daher eine KESt- Befreiung bei Zuwendungen an Schulen mit Öffentlichkeitsrecht. Dies wäre ein wichtiges Signal für zivilgesellschaftliches Engagement im Schulbereich, das zeigt, dass dem Staat die Zukunft und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen genauso am Herzen liegt wie jene der Erwachsenen.“
Der Verein für gemeinnütziges Stiften dankt dem Fachverband der Sparkassen, der Industriellenvereinigung und der Marshallplan Jubiläumsstiftung für die Unterstützung der Studie!
Fakten zur Spendenabsetzbarkeit von Bildung in Österreich:
- In Österreich sind Spenden im Bereich der Bildung steuerlich abzugsfähig, wenn es sich im Spenden für Universitäten, Kunsthochschulen, die Akademie der bildenden Künste oder Erwachsenenbildung auf Hochschulniveau handelt. Darüber hinaus können Spenden im Bereich der Bildung im Inland nicht steuerlich berücksichtigt werden. In den meisten anderen Ländern ist dies hingegen möglich.
- Die KESt -Pflicht bei Zuwendungen an Schulen führt zu einer Ungleichbehandlung von Primärbildung gegenüber Universitäten und Bildungsprojekten im Ausland. Außerdem dürfen Schulen als öffentliche Einrichtungen Spenden in den meisten Fällen gar nicht annehmen bzw. haben keine ausreichende Autonomie diese sinnvoll und standortspezifisch einzusetzen.
- Dabei weist Bildung eine besonders hohe soziale Ertragsrate auf. Eine Simulation im Rahmen der Studie zeigt, dass die öffentliche Hand von Bildung per Saldo profitiert. Höhere Arbeitsmarktpartizipation und niedrigere Arbeitslosigkeit erhöhen die Einnahmen aus Sozialversicherungsbeiträgen, Lohn- und Einkommenssteuerabgaben sowie Konsumabgaben.
- Auch die Regierung hat in ihrem Programm 2017–2022 angeführt, die Spendenabsetzbarkeit für Spenden an gemeinnützige GmbHs und Stiftungen auf weitere Bereiche wie Bildung und Kultur auszuweiten.