Österreichischer Sparkassenverband lehnt die Einführung einer einheitlichen Einlagensicherung vehement ab

Der heutige Vorschlag der EU-Kommission für eine einheitliche europäische Einlagensicherung stellt eine extreme Zumutung für die österreichischen Sparer dar. Dieses Vorhaben ist ein gefährlicher Schritt in die falsche Richtung. „Das Geschäftsrisiko von der Risikoverantwortung zu trennen und das Risiko einzelner Banken allen Sparern aufzubürden ist unverantwortlich. Die EU-Kommission begünstigt somit neuerlich jenen “moral hazard“, der eine der Hauptursachen des Finanzdesasters 2008 war. Zudem schützt der Haftungsverbund der Österreichischen  Sparkassen die Spareinlagen bereits jetzt weit wirksamer als das ein europäisches Sicherungssystem je können wird“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Der Österreichische Sparkassenverband kritisiert, dass der von der EU mit der Harmonisierungsrichtlinie erst im Vorjahr richtigerweise beschrittene Weg der Vereinheitlichung der nationalen Einlagensicherungssysteme nun plötzlich nicht mehr gelten soll. Und dies, obwohl überhaupt erst wenige Mitgliedsstaaten diese gesetzlich verankert haben.

„In der aktuellen Situation Europas stellt die Vergemeinschaftung der Mittel für die Einlagensicherheit ein Risiko dar, das im Ernstfall massive soziale Spannungen, eine weitere Entsolidarisierung und politische Radikalisierung fördert. Es ist daher auch europapolitisch falsch, dass die nationalen Sicherungsfonds künftig unter dem Kommando der EU auch für Spareinlagen in den Ländern mit niederem Sicherungsniveau und wenig leistungsfähigen Staatsfinanzen einstehen sollen“, so Ikrath.

Der Sparkassenverband unterstützt in diesem Zusammenhang auch nachhaltig die ablehnende Haltung der österreichischen Bundesregierung gegenüber der vergemeinschafteten Einlagensicherung. Diese trifft vor allem jene Sparer besonders hart, die ihre Einlagen bewusst bei Sparkassen oder Genossenschaftsbanken halten, da ihre Guthaben bei diesen Instituten durch die bestehenden Institutssicherungssysteme (IPS) weit über die gesetzlichen 100.000 Euro garantiert sind.

„Eine vergemeinschaftete Einlagensicherung würde das Vertrauen in ein funktionierendes Bankensystem – und damit den wichtigsten Baustein für das Geschäftsmodell der regionalen Kundenbanken - gravierend erschüttern“, so Ikrath abschließend.