Michael Ikrath

Sparkassen-Generalsekretär Ikrath: „Aufhebung des Bankgeheimnisses ist massiver Anschlag auf die Privatsphäre des Bürgers“

Mit der schrittweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses bricht die Regierung in eklatanter Weise ihre wiederholt abgegebene Garantie, das Bankgeheimnis der im Inland steuerpflichtigen Bürger nicht anzutasten und zu schützen. Das nun im Entwurf vorliegende Regierungsvorhaben zur Steuerreform beinhaltet die de facto Auflösung des bisher mit Verfassungsmehrheit ausgestatteten Schutzanspruchs des Bürgers für sein Geldleben.

Derzeit müssen Behörden in allen wesentlichen Fällen gegenüber einem unabhängigen Richter einen begründeten Verdacht vorbringen, um Einblick in Bankkonten zu bekommen. Ein Verfahren, das die Kriminalitätsbekämpfung aus der Sicht des Justizministeriums wirksam ermöglicht. „Das ist dem Fiskus - der jetzt fast 2 Milliarden aus der Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastung holen will - offensichtlich zu mühsam. Das Geldleben aller Österreicher soll künftig unter die „amtliche Schuldvermutung“ gestellt werden.“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Zudem soll ein zentrales Bankkontenregister eingerichtet werden, durch das sich Behördenvertreter in Zukunft ohne die heute bestehende rechtsstaatliche Prüfung willkürlich Einblick in die Kontobeziehungen der Bürger eröffnen können. „Diese schrittweise Auflösung des Bankgeheimnisses stellt einen dramatischen Eingriff in die historisch schwer erkämpften Schutz – und Freiheitsrechte der österreichischen Bürger dar und ist damit ein Angriff auf eine der zentralen Säulen unseres liberalen Rechtsstaates“, erklärt Ikrath. „Das Vertrauensprinzip im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wird damit durch das Misstrauensprinzip ersetzt. Durch den daraus resultierenden Eindruck einer Generalkriminalisierung droht insbesondere die ohnehin schon strapazierte Beziehung der Leistungsträger zum Staat endgültig vergiftet zu werden. Die staatliche Absicht, die Österreicher in einem ihrer sensibelsten Lebensfelder zu gläsernen Menschen zu machen, ist demokratie- und gesellschaftspolitisch mehr als bedenklich“, so Ikrath abschließend. 

Das automatisierte Kontenabrufverfahren, das durch das zentrale Bankkontenregister ermöglicht wird, birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet enorme Missbrauchsmöglichkeiten. Das zeigt in alarmierender Weise der Bericht der Datenschutzbeauftragten in Deutschland, wo es bereits seit 2003 ein solches Register gibt.

Sparkassen-Generalsekretär Ikrath: „Aufhebung des Bankgeheimnisses ist massiver Anschlag auf die Privatsphäre des Bürgers“

Mit der schrittweisen Aufhebung des Bankgeheimnisses bricht die Regierung in eklatanter Weise ihre wiederholt abgegebene Garantie, das Bankgeheimnis der im Inland steuerpflichtigen Bürger nicht anzutasten und zu schützen. Das nun im Entwurf vorliegende Regierungsvorhaben zur Steuerreform beinhaltet die de facto Auflösung des bisher mit Verfassungsmehrheit ausgestatteten Schutzanspruchs des Bürgers für sein Geldleben.

Derzeit müssen Behörden in allen wesentlichen Fällen gegenüber einem unabhängigen Richter einen begründeten Verdacht vorbringen, um Einblick in Bankkonten zu bekommen. Ein Verfahren, das die Kriminalitätsbekämpfung aus der Sicht des Justizministeriums wirksam ermöglicht. „Das ist dem Fiskus - der jetzt fast 2 Milliarden aus der Betrugsbekämpfung zur Gegenfinanzierung der Steuerentlastung holen will - offensichtlich zu mühsam. Das Geldleben aller Österreicher soll künftig unter die „amtliche Schuldvermutung“ gestellt werden.“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Zudem soll ein zentrales Bankkontenregister eingerichtet werden, durch das sich Behördenvertreter in Zukunft ohne die heute bestehende rechtsstaatliche Prüfung willkürlich Einblick in die Kontobeziehungen der Bürger eröffnen können. „Diese schrittweise Auflösung des Bankgeheimnisses stellt einen dramatischen Eingriff in die historisch schwer erkämpften Schutz – und Freiheitsrechte der österreichischen Bürger dar und ist damit ein Angriff auf eine der zentralen Säulen unseres liberalen Rechtsstaates“, erklärt Ikrath. „Das Vertrauensprinzip im Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern wird damit durch das Misstrauensprinzip ersetzt. Durch den daraus resultierenden Eindruck einer Generalkriminalisierung droht insbesondere die ohnehin schon strapazierte Beziehung der Leistungsträger zum Staat endgültig vergiftet zu werden. Die staatliche Absicht, die Österreicher in einem ihrer sensibelsten Lebensfelder zu gläsernen Menschen zu machen, ist demokratie- und gesellschaftspolitisch mehr als bedenklich“, so Ikrath abschließend. 

Das automatisierte Kontenabrufverfahren, das durch das zentrale Bankkontenregister ermöglicht wird, birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet enorme Missbrauchsmöglichkeiten. Das zeigt in alarmierender Weise der Bericht der Datenschutzbeauftragten in Deutschland, wo es bereits seit 2003 ein solches Register gibt.

Michael Ikrath