
Foto: Generalsekretär Michael Ikrath, C: Foto Pfluegl
Ikrath: “Präzisierung des Untreue-Paragrafen notwendig um unternehmerisches Handeln nicht zu stigmatisieren.“
Die Novellierung der Untreuebestimmung ist notwendig, um die massiven bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. „Notwendiges unternehmerisches Handeln ist derzeit zu häufig mit dem Damoklesschwert der Untreue bedroht. Diese Unsicherheit gilt es zu korrigieren“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.
Der Initiativantrag zur Präzisierung des Untreue-Paragrafen (§ 153 StGB), der gestern im Nationalrat eingebracht wurde, ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmer und Entscheidungsträger von der derzeitigen rechtlichen Unklarheit zu befreien. “Unternehmensentscheidungen benötigen einen präzisen und vorhersehbaren ordnungspolitischen Rahmen, gerade im Bereich des Strafrechts“, so Ikrath. Der Entwurf trägt in dieser Hinsicht zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei, gewährleistet aber gleichzeitig, dass verpönte Verhaltensweisen auch künftig mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden können.
Wann der Tatbestand der Untreue erfüllt ist, sorgt in der Praxis zunehmend für Unklarheiten. Die aktuelle Rechtsauslegung durch die Staatsanwaltschaften führt zu oft dazu, dass Entscheidungsträger aus Furcht vor drohenden juristischen Konsequenzen, wirtschaftliche Entscheidungen - die immer auch Risikoentscheidungen sind - nur mehr zögerlich, nach Einholung von Gutachten zur Absicherung, oder überhaupt nicht mehr treffen. „Das hemmt die Geschäftstätigkeit, bremst die Dynamik von Unternehmensentscheidungen, verhindert Innovationen und schädigt damit den Wirtschaftsstandort“, betont Ikrath und ergänzt: „Die Präzisierung ist überfällig und unverzichtbar, um strafrechtlich relevantes Verhalten herauszufiltern und vernünftiges unternehmerisches Handeln nicht gleich im Vorhinein mit dem Untreue-Tatbestand zu stigmatisieren. Dies gilt nicht zuletzt auch für viele Kreditentscheidungen, auf die die Unternehmen Anspruch haben und für die die aktuelle Rechtsunsicherheit ein unzumutbares Handicap darstellen.“
Ikrath: “Präzisierung des Untreue-Paragrafen notwendig um unternehmerisches Handeln nicht zu stigmatisieren.“
Die Novellierung der Untreuebestimmung ist notwendig, um die massiven bestehenden Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. „Notwendiges unternehmerisches Handeln ist derzeit zu häufig mit dem Damoklesschwert der Untreue bedroht. Diese Unsicherheit gilt es zu korrigieren“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.
Der Initiativantrag zur Präzisierung des Untreue-Paragrafen (§ 153 StGB), der gestern im Nationalrat eingebracht wurde, ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmer und Entscheidungsträger von der derzeitigen rechtlichen Unklarheit zu befreien. “Unternehmensentscheidungen benötigen einen präzisen und vorhersehbaren ordnungspolitischen Rahmen, gerade im Bereich des Strafrechts“, so Ikrath. Der Entwurf trägt in dieser Hinsicht zu mehr Rechtssicherheit und Klarheit bei, gewährleistet aber gleichzeitig, dass verpönte Verhaltensweisen auch künftig mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden können.
Wann der Tatbestand der Untreue erfüllt ist, sorgt in der Praxis zunehmend für Unklarheiten. Die aktuelle Rechtsauslegung durch die Staatsanwaltschaften führt zu oft dazu, dass Entscheidungsträger aus Furcht vor drohenden juristischen Konsequenzen, wirtschaftliche Entscheidungen - die immer auch Risikoentscheidungen sind - nur mehr zögerlich, nach Einholung von Gutachten zur Absicherung, oder überhaupt nicht mehr treffen. „Das hemmt die Geschäftstätigkeit, bremst die Dynamik von Unternehmensentscheidungen, verhindert Innovationen und schädigt damit den Wirtschaftsstandort“, betont Ikrath und ergänzt: „Die Präzisierung ist überfällig und unverzichtbar, um strafrechtlich relevantes Verhalten herauszufiltern und vernünftiges unternehmerisches Handeln nicht gleich im Vorhinein mit dem Untreue-Tatbestand zu stigmatisieren. Dies gilt nicht zuletzt auch für viele Kreditentscheidungen, auf die die Unternehmen Anspruch haben und für die die aktuelle Rechtsunsicherheit ein unzumutbares Handicap darstellen.“

Foto: Generalsekretär Michael Ikrath, C: Foto Pfluegl