Michael Ikrath

Ikrath: “Entlastungsinitiative von EU-Kommissar Hill richtig - Sparkassen dürfen für ‚boring banking‘ nicht weiter bestraft werden!”

Der Österreichische Sparkassenverband begrüßt die neue „Politik der Differenzierung“ von EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill. Ikrath: „Nun müssen auch Taten folgen - das Regelungsumfeld muss klar zwischen riskanten Investmentbanken und klassischen Kundenbanken unterscheiden!“

EU-Kommissar Hill bekräftigte in einer Rede in Brüssel gestern den neuen Kurs der Kommission. Sie will künftig in der Regulierungspolitik auf lokale und regionale Kundenbanken wie Sparkassen mehr Rücksicht nehmen und so deren übermäßige Belastung verhindern. „Seit Ausbruch der Finanzkrise herrscht absolute Einigkeit darüber, dass Banken der Realwirtschaft dienen müssen und nicht wie Kasinos geführt werden dürfen. Mit unserem „boring banking“ waren wir Sparkassen immer Vorreiter für ein Geschäftsmodell, das auf Finanzierungssicherheit für die Wirtschaft und Kundenvertrauen basiert. Wir vergeben Kredite, vermehren Einlagen solide und stellen kein systemisches Risiko dar. Dafür sollte man uns anerkennen und nicht weiter bestrafen“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Die Politik der Differenzierung bei den internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, da sie bei der Anwendung der allgemeinen Regelungen klar zwischen Instituten mit hohem Risikoprofil und kleinen regionalen Banken proportional unterscheidet. Auch bei der Einführung der Leverage Ratio als Eigenkapitalmessgröße wird differenzierter agiert werden müssen. Dies wird es den Sparkassen erleichtern ihre Kernfunktion - die Kreditvergabe an KMU’s – auszuüben und neue Wachstumsimpulse zu setzen. Das deckt sich mit den Aussagen von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU Kommission, der auf der Konferenz der Europäischen Sparkassenvereinigung Mitte März ebenfalls den Proportionalitätsansatz zu einer Priorität erklärt hat.

Zudem betonte EU Kommissar Hill, dass die kumulative Wirkung der verschiedenen Rechtsvorschriften der letzten Jahre (Basel III, CRD IV) keine negativen Konsequenzen auf Investitionen in der EU haben dürfe. „Wir begrüßen den neuen Geist in der Kommission sich vom „one-size-fits-all-Standard“ zu trennen und gleichzeitig eine Verschnaufpause bei der Gestaltung neuer Regelungen einzulegen, bis alle bisherigen regulatorischen Anforderungen bewältigt sind. Darüber hinaus erwarten wir aber auch von der neuen Politik der Kommission, dass sie die bereits bestehenden Regulierungen im Lichte des Proportionalitätsprinzips überprüft und korrigiert“, so Ikrath abschließend.

Ikrath: “Entlastungsinitiative von EU-Kommissar Hill richtig - Sparkassen dürfen für ‚boring banking‘ nicht weiter bestraft werden!”

Der Österreichische Sparkassenverband begrüßt die neue „Politik der Differenzierung“ von EU-Finanzmarktkommissar Jonathan Hill. Ikrath: „Nun müssen auch Taten folgen - das Regelungsumfeld muss klar zwischen riskanten Investmentbanken und klassischen Kundenbanken unterscheiden!“

EU-Kommissar Hill bekräftigte in einer Rede in Brüssel gestern den neuen Kurs der Kommission. Sie will künftig in der Regulierungspolitik auf lokale und regionale Kundenbanken wie Sparkassen mehr Rücksicht nehmen und so deren übermäßige Belastung verhindern. „Seit Ausbruch der Finanzkrise herrscht absolute Einigkeit darüber, dass Banken der Realwirtschaft dienen müssen und nicht wie Kasinos geführt werden dürfen. Mit unserem „boring banking“ waren wir Sparkassen immer Vorreiter für ein Geschäftsmodell, das auf Finanzierungssicherheit für die Wirtschaft und Kundenvertrauen basiert. Wir vergeben Kredite, vermehren Einlagen solide und stellen kein systemisches Risiko dar. Dafür sollte man uns anerkennen und nicht weiter bestrafen“, betont Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes.

Die Politik der Differenzierung bei den internationalen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln ist daher ein Schritt in die richtige Richtung, da sie bei der Anwendung der allgemeinen Regelungen klar zwischen Instituten mit hohem Risikoprofil und kleinen regionalen Banken proportional unterscheidet. Auch bei der Einführung der Leverage Ratio als Eigenkapitalmessgröße wird differenzierter agiert werden müssen. Dies wird es den Sparkassen erleichtern ihre Kernfunktion - die Kreditvergabe an KMU’s – auszuüben und neue Wachstumsimpulse zu setzen. Das deckt sich mit den Aussagen von Valdis Dombrovskis, Vizepräsident der EU Kommission, der auf der Konferenz der Europäischen Sparkassenvereinigung Mitte März ebenfalls den Proportionalitätsansatz zu einer Priorität erklärt hat.

Zudem betonte EU Kommissar Hill, dass die kumulative Wirkung der verschiedenen Rechtsvorschriften der letzten Jahre (Basel III, CRD IV) keine negativen Konsequenzen auf Investitionen in der EU haben dürfe. „Wir begrüßen den neuen Geist in der Kommission sich vom „one-size-fits-all-Standard“ zu trennen und gleichzeitig eine Verschnaufpause bei der Gestaltung neuer Regelungen einzulegen, bis alle bisherigen regulatorischen Anforderungen bewältigt sind. Darüber hinaus erwarten wir aber auch von der neuen Politik der Kommission, dass sie die bereits bestehenden Regulierungen im Lichte des Proportionalitätsprinzips überprüft und korrigiert“, so Ikrath abschließend.

Michael Ikrath