Aufhebung des Bankgeheimnisses stellt einen Angriff auf die finanzielle Privatsphäre der Bürger dar

 

Der Generalsekretär des Sparkassenverbands, Michael Ikrath, hat sich gegen das geplante Vorhaben der österreichischen Regierung ausgesprochen, das Bankgeheimnis für Unternehmen künftig ohne Genehmigung durch einen unabhängigen Richter und dem damit verbundenen rechtsstaatlichen Verfahren im Zuge von Abgabenprüfungen aufzuheben.

Nach mittlerweile bekannten Aussagen von Regierungsmitgliedern, soll die Beseitigung des Bankgeheimnisses nicht nur Unternehmen treffen, sondern für alle Prüfverfahren – also auch für alle Privatpersonen – gelten. Ein zentrales Bankkontenregister soll eingerichtet werden. In diesem können dann Behörden ohne begründeten Verdacht und dessen Prüfung durch einen unabhängigen Richter, also nach freiem Ermessen, Einblick in die Kontobeziehungen nehmen. Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes, zeigt sich über diese Maßnahme beunruhigt: „Die schrittweise Auflösung des Bankgeheimnisses ist ein weitreichender Eingriff in die liberalen Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger und das in einem ihrer besonders sensiblen Lebensfelder, ihrem Geldleben. Jeder Einzelne soll nach diesem Vorhaben der Regierung für die Behörden zum gläsernen Menschen werden. Der staatlichen Willkür müssen aber dort enge Grenzen gesetzt werden, wo sie in das Leben des einzelnen Menschen nachhaltig eingreift. Ob wir diese Grenzen auflösen wollen, ist vor allem eine gesellschafts- und demokratiepolitische Frage und eine Frage, welchen Stellenwert der mühsam erkämpfte liberale Rechtsstaat in Zukunft für die Bürger noch haben soll.“

Im Falle eines begründeten Verdachts können Behörden bereits jetzt mit Zustimmung eines unabhängigen Richters das Konto des Betroffenen öffnen. Vom Justizministerium ist mehrfach bestätigt worden, dass dieses Verfahren zur wirksamen Bekämpfung von Steuerbetrug und anderen kriminellen Handlungen gut funktioniere und zufriedenstellend sei. "Daher ist dieser gravierende Eingriff zur Hintanhaltung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht ausreichend begründbar. Es besteht vielmehr die Vermutung, dass die Regierung unter diesem Deckmantel eine Initiative zur Beseitigung des Bankgeheimnisses überhaupt setzt, oder diese zumindest als Folge in Kauf nimmt.", meint der Sparkassenverbands-Generalsekretär. "Das aber lehnen wir dezidiert ab, weil wir die finanzielle Privatsphäre der Österreicher nicht dem willkürlichen Ein- und Zugriff des Staates und seiner Behörden ausliefern dürfen."

Das automatisierte Kontenabrufverfahren, das durch das zentrale Bankkontenregister ermöglicht wird, birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet massive Missbrauchsmöglichkeiten. Das zeigt die Erfahrung, die in Deutschland mit dem seit 2005 bestehenden Kontoregister gemacht wurde, wie ein kritischer Bericht der Datenschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages, Andrea Voßhoff, aus dem Jahre 2014 aufzeigt. Ursprünglich nur für die Aufdeckung der Finanzströme des Terrorismus eingerichtet, in der Folge auf die Bekämpfung des Sozialbetruges im Rahmen der Hartz IV Gesetzgebung ausgedehnt, wurde der Kreis der abrufberechtigten Behörden Jahr für Jahr deutlich erweitert. Mittlerweile kann fast jede Behörde und sogar schon Gerichtsvollzieher auf alle Bankverbindungen jedes Bankkunden zugreifen. Wie die Datenschutzbeauftragte in ihrer Kritik feststellt, oft ohne hinreichende Begründung für den konkreten Abruf und ohne die betroffenen zu benachrichtigen.

2012 gab es bereits 72.600 Kontoabfragen, das waren um 15, 5% mehr als noch 2011. Diese steigerten sich im Jahr 2013 weiter auf 143.134, also um annähernd 100% gegenüber 2012! Im Jahr der Einführung der Abrufmöglichkeit 2005 waren es erst 8.700 Abfragen, die seitdem extensiv anstiegen. Dies führte die Datenschutzbeauftragte zu dem Schluss, dass eine Begrenzung des Kontoabrufverfahrens zwingend geboten sei, da die aktuelle Rechtslage nicht mehr mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen wäre.

Frau Voßhoff: „ Ich sehe aufgrund dieser Entwicklung den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen. Das betrifft gleichermaßen die Anzahl der Abfragen und auch den Umfang der abgefragten Datenmenge.“

Aufhebung des Bankgeheimnisses stellt einen Angriff auf die finanzielle Privatsphäre der Bürger dar

 

Der Generalsekretär des Sparkassenverbands, Michael Ikrath, hat sich gegen das geplante Vorhaben der österreichischen Regierung ausgesprochen, das Bankgeheimnis für Unternehmen künftig ohne Genehmigung durch einen unabhängigen Richter und dem damit verbundenen rechtsstaatlichen Verfahren im Zuge von Abgabenprüfungen aufzuheben.

Nach mittlerweile bekannten Aussagen von Regierungsmitgliedern, soll die Beseitigung des Bankgeheimnisses nicht nur Unternehmen treffen, sondern für alle Prüfverfahren – also auch für alle Privatpersonen – gelten. Ein zentrales Bankkontenregister soll eingerichtet werden. In diesem können dann Behörden ohne begründeten Verdacht und dessen Prüfung durch einen unabhängigen Richter, also nach freiem Ermessen, Einblick in die Kontobeziehungen nehmen. Michael Ikrath, Generalsekretär des Österreichischen Sparkassenverbandes, zeigt sich über diese Maßnahme beunruhigt: „Die schrittweise Auflösung des Bankgeheimnisses ist ein weitreichender Eingriff in die liberalen Schutz- und Freiheitsrechte der Bürger und das in einem ihrer besonders sensiblen Lebensfelder, ihrem Geldleben. Jeder Einzelne soll nach diesem Vorhaben der Regierung für die Behörden zum gläsernen Menschen werden. Der staatlichen Willkür müssen aber dort enge Grenzen gesetzt werden, wo sie in das Leben des einzelnen Menschen nachhaltig eingreift. Ob wir diese Grenzen auflösen wollen, ist vor allem eine gesellschafts- und demokratiepolitische Frage und eine Frage, welchen Stellenwert der mühsam erkämpfte liberale Rechtsstaat in Zukunft für die Bürger noch haben soll.“

Im Falle eines begründeten Verdachts können Behörden bereits jetzt mit Zustimmung eines unabhängigen Richters das Konto des Betroffenen öffnen. Vom Justizministerium ist mehrfach bestätigt worden, dass dieses Verfahren zur wirksamen Bekämpfung von Steuerbetrug und anderen kriminellen Handlungen gut funktioniere und zufriedenstellend sei. "Daher ist dieser gravierende Eingriff zur Hintanhaltung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung nicht ausreichend begründbar. Es besteht vielmehr die Vermutung, dass die Regierung unter diesem Deckmantel eine Initiative zur Beseitigung des Bankgeheimnisses überhaupt setzt, oder diese zumindest als Folge in Kauf nimmt.", meint der Sparkassenverbands-Generalsekretär. "Das aber lehnen wir dezidiert ab, weil wir die finanzielle Privatsphäre der Österreicher nicht dem willkürlichen Ein- und Zugriff des Staates und seiner Behörden ausliefern dürfen."

Das automatisierte Kontenabrufverfahren, das durch das zentrale Bankkontenregister ermöglicht wird, birgt erhebliche Risiken für die Datensicherheit und eröffnet massive Missbrauchsmöglichkeiten. Das zeigt die Erfahrung, die in Deutschland mit dem seit 2005 bestehenden Kontoregister gemacht wurde, wie ein kritischer Bericht der Datenschutzbeauftragten des Deutschen Bundestages, Andrea Voßhoff, aus dem Jahre 2014 aufzeigt. Ursprünglich nur für die Aufdeckung der Finanzströme des Terrorismus eingerichtet, in der Folge auf die Bekämpfung des Sozialbetruges im Rahmen der Hartz IV Gesetzgebung ausgedehnt, wurde der Kreis der abrufberechtigten Behörden Jahr für Jahr deutlich erweitert. Mittlerweile kann fast jede Behörde und sogar schon Gerichtsvollzieher auf alle Bankverbindungen jedes Bankkunden zugreifen. Wie die Datenschutzbeauftragte in ihrer Kritik feststellt, oft ohne hinreichende Begründung für den konkreten Abruf und ohne die betroffenen zu benachrichtigen.

2012 gab es bereits 72.600 Kontoabfragen, das waren um 15, 5% mehr als noch 2011. Diese steigerten sich im Jahr 2013 weiter auf 143.134, also um annähernd 100% gegenüber 2012! Im Jahr der Einführung der Abrufmöglichkeit 2005 waren es erst 8.700 Abfragen, die seitdem extensiv anstiegen. Dies führte die Datenschutzbeauftragte zu dem Schluss, dass eine Begrenzung des Kontoabrufverfahrens zwingend geboten sei, da die aktuelle Rechtslage nicht mehr mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen wäre.

Frau Voßhoff: „ Ich sehe aufgrund dieser Entwicklung den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen. Das betrifft gleichermaßen die Anzahl der Abfragen und auch den Umfang der abgefragten Datenmenge.“